Nichtraucherschutzgesetz beachten!

In NRW gilt seit 1.5.2013 das neben Bayern strikteste Rauchverbot in Deutschland. In Restaurants, Kneipen, Festzelten, in allen öffentlichen Einrichtungen, in geschlossenen Sportstadien, auf Spielplätzen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen aller Art und auch in Spielhallen darf nicht mehr geraucht werden. Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz, das gestern in Kraft trat, sind auch bisherige Ausnahmen für Schulgelände, Raucherclubs oder Raucherräume etwa in Hochschulen oder Freizeiteinrichtungen gestrichen. Der WSB empfiehlt seinen Vereinen, sich strikt an die Vorgaben dieses Gesetzes zu halten, denn Veranstaltern, die nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, drohen 2.500 Euro Geldbuße. Sparen Sie daher bei Ihren Veranstaltungen nicht an Piktogrammen und Hinweisen auf das seit 1. Mai geltende Rauchverbot!

Hier finden Sie das seit 1.1.2008 geltende Nichtraucherschutzgesetz und das zum 1.5.2013 in Kraft getretene Änderungsgesetz.