Verbandsgerichtsbarkeit

Die Verbandsgerichtsbarkeit des Westfälischen Schützenbundes besteht nach § 19 der Satzung aus den WSB-Gerichten 1. Instanz und 2. Instanz. Beide Gerichte wurden durch den Hauptausschuss des WSB am 26.04.2026 für die Dauer von drei Jahren neu besetzt.

Gemäß § 11 bzw. 12 der Rechtsordnung hat die Verfahrenseinleitung schriftlich zu erfolgen. Schriftsätze sind in dreifacher Ausfertigung bei der WSB-Geschäftsstelle, Eberstraße 30, 44145 Dortmund, einzureichen.

Die Gerichte setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

WSB-Gericht 1. Instanz Name Ort
Vorsitzender Hubert Merten Dissen
stellv. Vors. und 1. Beisitzer Ralf Schulz-Henze Leopoldshöhe
2. Beisitzer Dr. Gerhard Breuer Dortmund
1. Ersatzmitglied Jörg Bechtel Versmold
2. Ersatzmitglied Martin Lange Lippstadt
3. Ersatzmitglied Oliver Lankes Ennigerloh
WSB-Gericht 2. Instanz Name Ort
Vorsitzender Dr. Thomas Grohmann Bad Oeynhausen
stellv. Vors. und 1. Beisitzer Reiner Straube Gütersloh
2. Beisitzer Dr. Stephan Osnabrügge Bonn
1. Ersatzmitglied Ulrich Rehborn Dortmund
2. Ersatzmitglied Daniel Hernaiz-Kleine Warendorf