Verbandsgerichtsbarkeit

Die Verbandsgerichtsbarkeit des Westfälischen Schützenbundes besteht nach § 19 der Satzung aus den WSB-Gerichten 1. Instanz und 2. Instanz. Beide Gerichte wurden durch den Hauptausschuss des WSB am 03. Oktober 2025 in Münster-Hiltrup für die Dauer von drei Jahren neu besetzt.

Gemäß § 11 bzw. 12 der Rechtsordnung hat die Verfahrenseinleitung schriftlich zu erfolgen. Schriftsätze sind in dreifacher Ausfertigung bei der WSB-Geschäftsstelle, Eberstraße 30, 44145 Dortmund, einzureichen.

Die Gerichte setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

WSB-Gericht 1. Instanz Name Ort
Vorsitzender Ralf Schulz-Henze Leopoldshöhe
stellv. Vors. und 1. Beisitzer Oliver Lankes Ennigerloh
2. Beisitzer Dr. Gerhard Breuer Dortmund
1. Ersatzmitglied Jörg Bechtel Versmold
2. Ersatzmitglied Martin Lange Lippstadt
     
WSB-Gericht 2. Instanz Name Ort
Vorsitzender Dr. Thomas Grohmann Bad Oeynhausen
stellv. Vors. und 1. Beisitzer Daniel Hernaiz-Kleine Warendorf
2. Beisitzer Dr. Stephan Osnabrügge Bonn
1. Ersatzmitglied Ulrich Rehborn Dortmund