Merkblatt der Polizei zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen

Die Polizei NRW informiert über die Neuerungen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen. Jetzt informieren.

Sichere Aufbewahrung von SchusswaffenDas Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat mit einem Urteil vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20) die gesetzlichen Anforderungen für eine sichere Verwahrung von Schlüsseln für Waffenschränke konkretisiert und entschieden, dass Schlüssel für Aufbewahrungsbehältnisse von Schusswaffen und Munition gemäß § 36 Abs. 1, 5 WaffG i. V. m. § 13 AWaffV auf dem Sicherheitsniveau verwahrt werden müssen, welches auch für die Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist.

 

Bei geringeren Sicherheitsstandards für die Schlüsselverwahrung sinkt das gesamte Sicherheitsniveau auf dasjenige, auf dem die Schlüssel als "schwächstes Glied der Kette" aufbewahrt werden. Hierdurch würde der Sinn und Zweck der gesetzlichen Anforderungen an Behältnisse, in denen Waffen und Munition aufzubewahren sind, ins Leere laufen.

 

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