Ein Sportverein ist kein Sparverein - Infos zur Rücklagenbildung

Zu viel Geld auf der hohen Kante? Klingt nach Luxusproblem - ist es nicht. Der Landessportbund NRW informiert.

 

LSB NRWDenn Vereine, die es versäumen, ihre Überschüsse in Rücklagen zu verwandeln, können im schlimmsten Fall ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Denn auch fürs Sparen gelten Regel.

 

Vereinsverantwortliche kennen sie: die SAUF-Regel. Diese Eselsbrücke mahnt, die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit des Sportvereines stets mitzudenken: Der Verein ist gemeinnützig, wenn er eine selbstlose Förderung der Satzungszwecke betreibt (S), diese ausschließlich betreibt (A), sie unmittelbar verfolgt (U) und die Allgemeinheit auf materiellem, geistlichem oder sittlichem Gebiet fördert (F). Ein gemeinnütziger Verein ist also eine Non- ProfitOrganisation, deren Ziel nicht die Erwirtschaftung eines Gewinnes ist. Vielmehr verhält es sich andersherum: Die erwirtschafteten Mittel dienen dem Gemeinzweck. Nun muss ein Verein am Ende eines Jahres nicht unbedingt bei Null-Null rauskommen. Seine erwirtschafteten Gewinne muss er allerdings für satzungsgemäße Zwecke verwenden, beispielswiese für die Anschaffung von Sportgeräten oder Trikots.

 

Hat der Verein jährlich Einnahmen von unter 45.000 Euro, kann er sich mit dem Ausgeben Zeit lassen. „Doch nehmen wir an, ein Verein hat in einem Jahr höhere Einnahmen als 45.000 Euro“, sagt Elmar Lumer, Rechtsanwalt und Vereinsberater für den Landessportbund. „Dann ist er grundsätzlich verpflichtet, die Mittel zeitnah zu verwenden, also im Jahr des Zuflusses oder in den beiden darauffolgenden Jahren.“ Denn Ansammeln von Kapital ist gemeinnützigen Vereinen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das Finanzamt betrachtet für die Beurteilung den ideellen Bereich, den Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sind die 45.000 Euro Einnahmen also überschritten, muss der Verein nachweislich Rücklagen bilden – innerhalb einer Frist von zwei Jahren.

ZUM ARTIKEL DER WIR IM SPORT

QUELLE LSB NRW / NICOLE JAKOBS