Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen 30.03. - 31.05.2023

Gerade in der heutigen Zeit sind Vereine mehr denn je auf Förderungen angewiesen. Jetzt Förderung beim LSB NRW beantragen.

LSB NRW

 

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

 

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

 

Im Jahr 2023 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

 

Antragsverfahren 2023

Eine Antragstellung ist ab dem 30.03.2023 möglich!

 

Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 31.05.2023. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW  gestellt werden.

Antrag im Förderportal stellen!

Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

 

QUELLE LSB NRW