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Urheberrechtsfalle Internet: Warum Schützenvereine Anwaltspost bekommen

Immer mehr Schützenvereine geraten wegen Bildern auf ihren Internetseiten oder Social-Media-Kanälen in juristische Schwierigkeiten.

Wie der Bundesjustiziar des Sauerländer Schützenbundes (SSB), Oliver Brock, berichtet, haben in den vergangenen Monaten rund 20 Vereine aus allen sieben Kreisverbänden Schadenersatzforderungen wegen möglicher Urheberrechtsverstöße erhalten.

Der Hintergrund ist oft harmlos: Vereinsvorstände nutzen Fotos aus dem Internet, um Veranstaltungen zu bewerben oder Beiträge auf Facebook und Instagram ansprechender zu gestalten. Vielen Verantwortlichen sei dabei nicht bewusst, dass nahezu jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden darf.

Ein typisches Beispiel: Ein Verein wollte seine Mitglieder darüber informieren, dass ein Winterball trotz Schneefalls stattfindet. Dafür wurde ein Foto von Menschen beim Schneeschieben aus dem Internet verwendet und mit einem eigenen Spruch versehen. Einige Zeit später erhielt der Verein Post von einer Anwaltskanzlei – verbunden mit einer Forderung nach Schadenersatz.

Laut Brock stammen die Schreiben in vielen Fällen von der Hamburger Kanzlei „KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“. Diese vertritt unter anderem die Interessen der Bildagentur Picture Alliance, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Moderne Suchprogramme ermöglichen es Bildagenturen inzwischen, das Internet gezielt nach unerlaubt verwendeten Fotos zu durchsuchen. Wird ein Bild entdeckt, das ohne Lizenz genutzt wurde, folgen Forderungen nach Schadenersatz, Anwaltskosten und teilweise Zinsen für die Dauer der Veröffentlichung. Gerade für gemeinnützige Vereine könne das teuer werden: Schnell summieren sich die Forderungen auf mehrere hundert bis tausend Euro pro Bild.

Oliver Brock betont, dass die meisten Vereine nicht vorsätzlich handeln. Öffentlichkeitsarbeit sei heute wichtig, um Mitglieder zu informieren und neue Interessierte zu gewinnen. Dennoch gelte auch für Vereine das Urheberrecht. Besonders problematisch sei, dass nicht nur aktuelle Beiträge betroffen sein können – auch Bilder, die bereits vor vielen Jahren veröffentlicht wurden, könnten noch rechtliche Folgen haben.

Der SSB empfiehlt Vereinen deshalb dringend, ihre Webseiten und Social-Media-Auftritte regelmäßig zu überprüfen. Alle Bilder, die nicht selbst erstellt oder ordnungsgemäß lizenziert wurden, sollten entfernt werden. Zudem rät Brock dazu, anwaltliche Schreiben ernst zu nehmen, aber nicht vorschnell in Panik zu geraten. Häufig ließen sich außergerichtlich Lösungen finden, bei denen die geforderten Summen reduziert werden.

Der Sauerländer Schützenbund bietet betroffenen Vereinen in solchen Fällen ehrenamtliche Beratung an.

Quelle: https://www.wr.de/lokales/altkreis-brilon/article411719824/insta-falle-fuer-vereine-wie-fotos-im-netz-existenzbedrohend-werden-koennen.html