Nach der Grundausbildung für Kampfrichter im Jahr 2025 fand im Februar die darauf aufbauende Modulausbildung für Gewehr und Pistole in Bad Rothenfelde statt.
Unter der Leitung von Klaus Tacke, Kampfrichter-Landesreferent des Westfälischen Schützenbundes (WSB), vermittelten die Referenten Rita Mehl (NWDSB) und Jörg Kropp (NWDSB) fundiertes und detailliertes Wissen rund um die Tätigkeit als Offizielle.
Die modular aufgebauten Lehrgänge dienen dem Erwerb einer kampfrichterlichen Qualifikation in einer Spezialdisziplin gemäß Sportordnung oder Ligarichtlinie. Dabei wurde deutlich, dass die Anforderungen weit über grundlegende Regelkenntnisse hinausgehen. Neben einem sicheren Umgang mit den jeweiligen Teilen der Sportordnung waren Detailwissen, Auslegungskompetenz und Entscheidungssicherheit gefragt.
Fachliche Vertiefung in Pistole und Gewehr
Im Mittelpunkt standen die Module:
- Kampfrichter-Fortbildung Gewehr SpO Teil 1 und Teil 9
- Kampfrichter-Fortbildung Pistole SpO Teil 2 und Teil 9
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den aktuellen Mitteilungen der Technischen Kommission zur Sportordnung. Neuerungen, Präzisierungen und Auslegungshinweise wurden intensiv besprochen und anhand praxisnaher
Fallbeispiele vertieft, um eine einheitliche Anwendung im Wettkampfbetrieb sicherzustellen.
Theorie trifft Praxis
Wie bereits bei vorhergehenden Ausbildungen, stellte der intensive Austausch zwischen Dozenten und Teilnehmenden einen besonderen Mehrwert dar. Komplexe Fallbeispiele halfen, die theoretischen Inhalte unmittelbar zu verankern. Diskutiert wurden technische Fragestellungen während des Schießens, Waffenkontrolle, Regelinterpretationen sowie typische Herausforderungen im Umgang mit Athletinnen und Athleten vor, während und nach dem Wettkampf.
Jedes Modul schloss mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die angehenden Kampfrichterinnen und Kampfrichter mussten dabei ein präzises Verständnis der Regelwerke sowie die Fähigkeit nachweisen, auch anspruchsvolle Wettkampfsituationen korrekt und regelkonform zu bewerten.
Für die abschließende Lizenzierung ist zusätzlich eine Hospitation bei einem WSB-Wettkampf in der jeweiligen Disziplin erforderlich. Dabei wird überprüft, ob die erworbenen Kenntnisse nicht nur theoretisch vorhanden sind, sondern auch unter realen Wettkampfbedingungen sicher angewendet werden können.
Mehr als nur formale Pflicht
Die jeweils eintägigen Module konnten zugleich zur Lizenzverlängerung genutzt werden. Kampfrichterinnen und Kampfrichter sind verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden und innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer ihrer Lizenz entsprechende Fortbildungspunkte nachzuweisen. Die kontinuierliche Qualifizierung ist somit wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Tätigkeit im Wettkampfbetrieb.
Qualitätssicherung im Wettkampfbetrieb
Die intensive Auseinandersetzung mit Regelwerk, Praxisfällen und aktuellen Vorgaben stärkte das Fachwissen der Offiziellen nachhaltig. Diese anspruchsvollen Fortbildungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Wettkampfbetrieb und tragen dazu bei, Fairness und Regelkonformität im Schießsport dauerhaft zu sichern.
Das Seminar in Bad Rothenfelde zeigte eindrucksvoll, wie hoch die Anforderungen an Kampfrichterinnen und Kampfrichter sind – im Sinne der Athletinnen und Athleten ebenso wie im Sinne eines professionellen und fairen Wettkampfbetriebs.
Mehr denn je besteht die Aufgabe der Kampfrichterinnen und Kampfrichter nicht im Sanktionieren, sondern in der Gewährleistung eines regelkonformen und fairen Wettkampfs für alle Teilnehmenden, eine Aufgabe, die fundiertes Wissen, Genauigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein voraussetzt.
TEXT & FOTO CHRISTISN MATTHES
