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Antragsfrist - Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Antragsfrist über das LSB-Förderportal bis zum 31. Mai 2025. Nichts wie los und Antrag einreichen um Förderung zu erhalten.


LSB NRWAntragsfrist ist der 31. Mai 2025.

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Diese Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:

  • Anerkennung als gemeinnütziger Verein
  • Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
  • Mitgliedschaft im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!)
  • Nachweis des Mitgliederbestands durch die jährliche Bestandserhebung
  • Einsatz von lizenzierten Übungsleiter*innen
  • Aktive Jugendarbeit, sofern dies nicht durch die besondere Aufgabenstellung des Vereins ausgeschlossen ist (z. B. bei anerkannten Seniorensportvereinen)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Nicht förderfähig sind Gruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen vom Verein erhalten.

Die Übungsarbeit muss

  • von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden
  • ganzjährig stattfinden (außer während der Schulferien)
  • vorrangig im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung angesiedelt sein

Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit findet man hier!