Featured

Alarmstimmung wegen Bleiverbot

Die Sorge um die Zukunft des traditionellen Vogelschießens sorgt erneut für Unruhe in den deutschen Schützenvereinen.

Grund ist das von der EU-Kommission eine bereits zugesicherte Ausnahme vom Bleimunitionsverbot offenbar gestrichen wurde. Hintergrund ist das bereits seit 2018 geplante weitgehende Verbot bleihaltiger Munition, das die EU-Kommission wegen der Gesundheits- und Umweltgefahren beschlossen hatte. Für das Vogelschießen bei Schützenfesten in Deutschland war bislang jedoch eine Ausnahme vorgesehen, da die verwendeten Geschosse in speziellen Kugelfängen gesammelt und vollständig zurückgewonnen werden können. Selbst EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich in der Vergangenheit für diese Sonderregelung eingesetzt.

Nun hat die für Chemikalien zuständige REACH-Kommission diese Ausnahme für bleihaltige Schrotmunition und Flintenlaufgeschosse wieder aufgehoben. Beim Verfahren sei offenbar irrtümlich angenommen worden, dass das Vogelschießen unter die Regelungen für Kugelmunition falle. Tatsächlich werden dabei überwiegend Flinten mit speziellen bleihaltigen „Königspatronen“ verwendet.

Für die Schützenvereine hätte ein Verbot erhebliche Folgen. Ersatzmaterialien gelten als deutlich härter und durchschlagkräftiger, außerdem entstehe beim Abschuss ein höherer Gasdruck. Dadurch könnten umfangreiche Umbauten an Schießständen und Kugelfängen notwendig werden. Der Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften rechnet im schlimmsten Fall mit Kosten von bis zu 50.000 Euro pro Verein.

Matthias Klotz, Geschäftsführer des Bundesverbands zivile Legal-Waffen (BZL), fordert deshalb eine schnelle Rückkehr zur bisherigen Ausnahmeregelung. Er warnt davor, dass Vertreter anderer EU-Staaten die Besonderheiten des deutschen Vogelschießens möglicherweise nicht ausreichend kennen. Auch der Deutsche Schützenbund (DSB) ist auf verschiedenen Ebenen in dieser Sache u. a. mit der „AG Blei“ aktiv, um die Auswirkungen eines Bleiverbot für unsere Schützenfeste zu verhindern. 

Der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese bemüht sich derweil um Entwarnung. Nach seinen Angaben sei der Fehler innerhalb eines Tages erkannt und korrigiert worden. Der betreffende Entwurf werde nicht beschlossen. „Es bleibt bei dem Versprechen von Ursula von der Leyen: Das traditionelle Schützenfest ist nicht gefährdet“, erklärte Liese.

Allerdings weist er auch darauf hin, dass die Ausnahme bislang lediglich schriftlich festgehalten sei und nicht ausdrücklich im Gesetzestext stehe. Auch Bundestagsabgeordnete aus der Region fordern deshalb eine schnelle und parteiübergreifende Lösung, um den Schützenvereinen Planungssicherheit zu geben.

In Brüssel wird das Thema kurz vor Beginn der Schützensaison aufmerksam verfolgt. Als mögliche Ursache für die Irritationen gilt auch eine Übersetzungspanne innerhalb der REACH-Kommission. Künftig soll deshalb sogar das deutsche Wort „Schützenfest“ ausdrücklich in den englischsprachigen Originaltext aufgenommen werden.

Quelle: https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/article238444219/Bleimunition-bei-Vogelschiessen-Von-der-Leyen-eingeschaltet.html