DSB strebt einvernehmliche Lösung für Vogelschießen an

In den vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen und am 23. Oktober 2012 in Kraft getretenen neuen Schießstand-richtlinien sind Regelungen zum Vogelschießen getroffen worden, die insbesondere bei den westfälischen und rheinischen Vereinen des Deutschen Schützenbundes auf Kritik gestoßen sind. Beanstandet wird hierbei vor allem die Änderung der Dicke des aus weichem Holz gefertigten Vogels. Aus Sicht der Vereine, die das traditionelle Vogelschießen durchführen, heißt es dazu, die die Verringerung der Dicke von 150 auf 80 Millimeter führe dazu, dass der Vogel nun zu dünn sei, um ein Vogelschießen wie bisher durchführen zu können. Der Deutsche Schützenbund hat anlässlich eines Gespräches mit Vertretern der Schießstand-sachverständigen-Verbände und des Bundesministeriums des Innern die Neuregelung diskutiert und auf die sich hieraus ergebende Problematik für die Vereine im DSB hingewiesen. Die Beteiligten waren sich einig, dass eine für alle Vereine tragbare Lösung gesucht und gefunden werden soll, die einerseits die Durchführung des traditionellen Vogelschießens weiterhin ermöglicht und andererseits den Erfordernissen der Sicherheit Rechnung trägt. Die Schießstandrichtlinien wurden bis zu einer Gesetzesänderung im Jahre 2008 vom Deutschen Schützenbund herausgegeben. Seit diesem Zeitpunkt ist hierfür das Bundesministerium des Innern zuständig, das dazu eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Verbänden der Schießstandsach-verständigen berufen hat. Der Deutsche Schützenbund ist ebenso wie andere Schützenverbände in dieser Arbeitsgruppe nicht vertreten, so dass er auf die Gestaltung der Richtlinien keinen Einfluss mehr hat.