GEMA-Tarif der Schützenverbände tritt zum 1.4.13 in Kraft

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte kürzlich mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (DEHOGA und weitere) eine Übergangslösung vereinbart. Danach bleiben die alten Tarife mit einem Aufschlag von 5 % bis zum 1. Januar 2014 gültig. Auf Basis des im Juni 2013 erwarteten Einigungsvorschlags der Schiedsstelle wollen die Parteien die neuen Tarife für 2014 verhandeln.
Die Schützenverbände haben sich nun mit dem Vorschlag der GEMA befasst, die Einführung der neuen Tarife ebenfalls auf den 1. Januar 2014 zu verschieben und der von GEMA und Musikveranstaltern ausgehandelten Übergangsregelung beizutreten.
Die Vertreter der Schützenverbände waren jedoch einhellig der Meinung, dass sie den mit der GEMA am 11. September 2012 abgeschlossenen und zum 1. April 2013 in Kraft tretenden Gesamtvertrag als bindend ansehen und keine Änderung wünschten. Diese Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund, dass man der Ansicht ist, dass der neue Tarif und die damit verbundene Regelungen im neuen Gesamtvertrag zu einer größeren Tarif-Gerechtigkeit führen.
Damit werden der vereinbarte neue Tarif und die Regelungen des Gesamtvertrages zum 1. April 2013 auch für die über 900 Mitgliedsvereine des Westfälischen Schützenbundes wirksam. Hier finden Sie Details zum aktuellen Gesamtvertrag der Schützen.