Verbesserung des Versicherungsschutzes durch die ARAG-Sportversicherung

Eine der Aufgaben der Sporthilfe NRW ist es, den Vereinen sowie deren Mitgliedern und nicht zuletzt den Funktionsträgern in den Sportorganisationen einen modernen und angemessen umfassenden Sportversicherungsschutz zu gewährleisten. Um diesem Anspruch fortdauernd zu entsprechen, führt die Sporthilfe regelmäßig Gespräche mit der Himmelseher Versicherung und der ARAG. In der jüngeren Vergangenheit wurde dabei besonders der Bereich Haftpflichtversicherung in den Fokus genommen. Erfreulicherweise konnte nun der Haftpflicht-Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden auf 5.000.000 Euro erhöht werden und für Umweltschäden auf 3.000.000 Euro. Und das ohne Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Trotz aller Sorgfalt und umsichtigem Handeln der verantwortlichen Funktionäre, Mitarbeiter, Übungsleiter, ehrenamtlichen Helfer, wie auch der Sportlerinnen und Sportler selbst, ergeben sich mit dem täglichen Trainings- und Wettkampfbetrieb, der Organisation und Durchführung des üblichen Verbands- und Vereinsleben sowie von Veranstaltungen, Gefahren / Risiken. Aus diesen können hohe Schadenersatzforderungen – insbesondere bei Personenschäden – entstehen. Ereignisse, wie z. B. die Katastrophe anlässlich der Loveparade in Duisburg, haben allgemein bewusst gemacht, wie nachhaltig Verantwortlichkeiten geprüft, verfolgt, und mit entsprechender Verpflichtung zum Schadenersatz belegt werden. Dieser Vorfall hat verstärkt Anstoß dazu gegeben, bestehende Anforderungen an Veranstalter und Ausrichter zu prüfen und die „Messlatte“ für korrektes Verhalten höher zu legen. Dazu zählt auch der Haftpflicht-Versicherungsschutz, den ein Veranstalter / Ausrichter in ausreichendem Maß sicherzustellen hat. Beobachtet wird in der jüngeren Vergangenheit insoweit auch vermehrte Sensibilität auf Seiten der Gemeinden, die die Nutzung von Sportstätten mit dem Nachweis von – im Vergleich zu früher höheren – Deckungssummen verbinden. Die Sport-Haftpflichtversicherung – als ein wesentliches Element der gesamten Sportversicherung – handelt/regelt im Schadenfall umfassend, d. h. sie übernimmt die Prüfung, ob Haftung - insbes. nach Gesetz - gegeben ist, leistet Ersatz bei berechtigten Ansprüchen, und wehrt unberechtigte Ansprüche zum Schutz des vermeintlichen Schädigers ab. Allgemein - nicht nur speziell im Sport - ist zu beobachten, dass das Anspruchsniveau, also Forderungen auf Schadenersatz - insbesondere bei Personenschäden - in den letzten Jahren gewachsen ist. Die Sporthilfe begegnet diesem allgemein und generell gestiegenen Risiko mit einer Erhöhung der Haftpflicht-Versicherungssumme. Nach erfolgreichen Verhandlungen konnte für unsere Sportorganisationen erreicht werden, dass die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden in der Sport-Haftpflichtversicherung je Schadenereignis von bislang 2.600.000 Millionen Euro auf 5.000.000 Euro erhöht wird. Dieses Mehr an Absicherung bringt bspw. auch mit sich, dass Vereine und Verbände, die bei dem Vermieter für Sportstätten (z. B. Bundeswehrliegenschaften) bereits in der Vergangenheit eine Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden von EUR 3.000.000 oder darüber hinaus bis zu 5.000.000 Euro nachweisen müssten, diese Zusatzversicherung künftig nicht mehr benötigen – was insoweit die Vereinskasse entlastet. Desweiteren erhöht sich die Versicherungssumme für mögliche Umweltschäden. Im Rahmen der in der Sportversicherung enthaltenen Umwelt-Haftpflichtversicherung steht unseren Sportorganisationen künftig eine auf EUR 3.000.000 im Schadenfall erhöhte Versicherungssumme zur Verfügung. Mitversichert ist in diesem Zusammenhang unter anderem der Besitz und Betrieb von Heizöltanks. Besonders positiv für unsere Sportorganisationen ist, dass diese substanziellen Verbesserungen ohne Erhöhung des Versicherungsbeitrages und bei ansonsten unverändertem Fortbestand der bisherigen Leistungen erreicht werden konnten. Das allseits bekannte Merkblatt „ Die Sportversicherung“ befindet sich hinsichtlich der Aufnahme dieser Leistungsverbesserungen derzeit in Überarbeitung. In Kürze wird die elektronische Fassung sowohl auf der Internetseite der Sporthilfe NRW als auch des Versicherungsbüros zum Einsehen und Ausdrucken platziert sein. Ebenso ist die Papierfassung dieses Merkblattes in Vorbereitung und beim Versicherungsbüro in Kürze wie gewohnt abrufbar.