Die Ligarichtlinie wird für die kommende Saison im Punkt B 10.2 ausgesetzt

Diese Entscheidung gaben die für die Liga verantwortlichen Personen bekannt. Was heißt das nun genau?

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Die Liga- und Rundenwettkampfkommission hat einstimmig entschieden die in der Liga- und Rundenwettkampfrichtlinie vom 27.07.2022 neu gefasste Regel B 10.2 für die Saison 2022/2023 auszusetzen.

 

"Staatsangehörige aus dem EU-Ausland „EU“ ohne ISSF-Nr., WA-ID-Nr. oder IPC-Nr. sind wie Deutsche zu behandeln, wenn sie bis zum 31. August (bei Liga Luftgewehr-Auflage- bis zum 31. Januar) eine unterschriebene Erklärung vorlegen, in der sie sich verpflichten, dass sie in den betroffenen Ligajahren nicht an der höchsten nationalen Einzelmeisterschaft ihres Heimatlandes teilgenommen haben oder teilnehmen werden, und zwar in der Disziplin, in dem sie in der Liga starten"

 

Es gilt damit für die Saison 2022/2023 weiterhin die Regel B 10.2 der Liga- und Rundenwettkampfrichtlinie vom 04.06.2021.

 

"EU-Bürger ohne ISSF-Nr., WA-ID-Nr. oder IPC-Nr. sind wie Deutsche zu behandeln, wenn sie bis zum 31. August (bei Liga Luftgewehr -Auflage- bis zum 31. Januar) eine unterschriebene Erklärung vorlegen, in der sie sich verpflichten, nicht am Mannschafts-Meisterschaftssystem und Auslandswettkämpfen ihres Landes teilzunehmen."

 

Ab der Saison 2023/2024 (ab 01.03.2023) gilt die in der Liga- und Rundenwettkampfrichtlinie vom 27.07.2022 neu gefasste Regel B 10.2.

 

Aufgrund der späten Entscheidung der Liga- und Rundenwettkampfkommission können für Staatsangehörige aus dem EU-Ausland „EU“ ohne ISSF-Nr., WA-ID-Nr. oder IPC-Nr. ausnahmsweise noch bis zum 30.09.2022 Anträge auf Ausstellung einer Liga-Einzellizenz des WSB gestellt werden.