Sonderförderung Sport des LSB NRW für Geflüchtete aus der Ukraine

Vereine können bis zu 1.000 Euro Förderung für Maßnahmen zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine bekommen.

 

LSB NRWDie Sportvereine in NRW legen in der derzeitigen Situation eine große Engagement- und Hilfsbereitschaft für Geflüchtete aus der Ukraine an den Tag und beweisen damit einmal mehr, dass der organisierte Sport in NRW eine ausgeprägte Willkommenskultur lebt. Es werden für die Geflüchteten – insbesondere Frauen, Kinder und Jugendliche – vielerorts Spendenaktionen organisiert, (Sport-)Bekleidungsbörsen eingerichtet, Spiel- und Sportgeräte gesammelt, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen, internationalen Klassen und in Sportvereinen durchgeführt sowie weitere bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen angeboten.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ ist es nun möglich, eine landesweite „Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine" aufzulegen, bei der Vereine, Bünde und Verbände bis zu 1 000 Euro für Einzelmaßnahmen oder Mikroprojekte zur Unterstützung und Integrationsförderung im Sport für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen können.

 

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:

  • Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
  • Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
  • Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete    

 

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