Die Corona-Notbremse ist von der Bundesregierung beschlossen!

Was bedeutet dies für den Sport? Auch bei der Notbremse spielt die Inzidenz eine Rolle. Erfahren Sie mehr.

LSB NRWDie Corona-Notbremse tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Zeitraum von drei Tagen hintereinander über 100 (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) liegt.

  • Private Treffen sind nur auf den eigenen Haushalt beschränkt plus einer Person aus einem weiteren Haushalt.
  • Sport im Freien (nur kontaktloser Sport) ist nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt möglich. Kinder unter 14 Jahren dürfen maximal zu fünft kontaktlosen Sport betreiben.

Die Notbremse endet, wenn über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt.

Die Coronaschutzverordnung mit Notbremse tritt ab Freitag, 23.04.2021 in kraft!

Der komplette Gesetzestext - hier klicken!

QUELLE VIBSS