Fünf Millionen Euro zusätzlich für existenzgefährdete Sportvereine

Die Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen.

190602Landesregierung NRWDafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages mit Beschluss vom 3. Februar 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt.

Die Staatskanzlei teilt mit:
 

Die Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages mit Beschluss vom 3. Februar 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt.
Von den im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Landesmitteln in Höhe von zehn Millionen Euro wurden bisher gut neun Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 768 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.


Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betonte: „Ich bin sehr froh darüber, dass nur wenige der gut 18.000 Sportvereine und -verbände in Nordrhein-Westfalen bisher in existenziellen Nöten waren und wir diesen Vereinen in einer für sie schwierigen Zeit helfen konnten.“ Die Staatssekretärin sagte weiter: „Zugleich möchte ich allen Vereinsmitgliedern, die ihren Vereinen treu bleiben und ihnen mit ihren Beiträgen gemeinschaftlich durch die Krise helfen, herzlichst danken. Ich bin zuversichtlich, dass die Vereine mit Hilfe ihrer Mitglieder, der Tatkraft der Vereinsverantwortlichen und der finanziellen Unterstützung öffentlicher Stellen auch schwierige Situationen bewältigen werden.“
 
Der Beantragungszeitraum für die dritte Förderphase endet am 15. März 2021. Die anschließende Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.

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