Gemeinnützigkeit: Schützenvereine und -bruderschaften aufgepasst!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will gleichgeschlechtlichen Vereinen die Gemeinnützigkeit entziehen.

Nicht nur durch die drohende erneute Verschärfung des Waffengesetzes wird das Schützenwesen in seiner Existenz bedroht. Jetzt soll es vielen Vereinen auch noch ans Geld gehen. „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“, soll Bundesfinanzminister Olaf Scholz gesagt haben.

ParagraphenNRW-Ministerpräsident Armin Laschet gibt zu bedenken „In Nordrhein-Westfalen gibt es Bergmannschöre, da sind nur Männer drin. Es gibt Schützenvereine mit zum Teil jahrhundertealter Tradition. Es gibt auch Frauen-Initiativen, die nur Frauen aufnehmen, weil sie ein spezielles Anliegen verfolgen.“

Auslöser des Scholz-Plans ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Mai 2017. Damals strich der BFH einer Freimaurerloge den Status als gemeinnütziger Verein, „da sie Frauen ohne sachlich zwingenden Grund der Mitgliedschaft ausschließt“ (Az.: VR 52/15). Der Bundesfinanzhof erklärte damals, das Urteil könne sich auch auf Vereine auswirken, die "Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen".

Ob auch reine Männer- oder Frauenchöre betroffen sein werden, bleibt abzuwarten. Sie könnten sich unter Umständen auf die Kunstfreiheit berufen.

Eine Ausnahme will Scholz bei der Gemeinnützigkeit aber zulassen: Vereine, die „bestehende geschlechtsbezogene Nachteile" beseitigen wollen, sollen auch weiterhin ausschließlich Frauen oder ausschließlich Männer aufnehmen dürfen. Eine Frauen-Selbsthilfegruppe muss also keine Herren akzeptieren.